Anfertigung von Rezepturen

Das frühere Berufsbild des Apothekers war stark durch die eigene Herstellung von Salben, Hustensäften, Pillen, Zäpfchen, Lösungen, Teemischungen usw. geprägt. Die Rezeptur hat aber auch heute noch eine besondere Bedeutung. Die Zubereitung von auf die individuellen Bedürfnisse des Patienten zugeschnittenen Arzneimitteln, deren Wirkstoffe in der Apotheke in „Rohform“ vorhanden sind, erfolgt nach ärztlicher Verordnung.

Unter der Voraussetzung, dass die enthaltenen Wirkstoffe nicht verschreibungspflichtig sind, werden Rezepturen aber auch als „Hausrezept“ der Apotheke oder auf Patientenwunsch angefertigt.